Ablauf und Kosten

Gesetzliche Krankenkasse
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinie erfüllt sind. Das wird im Rahmen der ersten 5 Sitzungen (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde bzw. probatorische Sitzungen) in unserer Praxis überprüft. Die Kosten für diese ersten 5 Sitzungen werden ohne vorherigen Antrag in vollem Umfang von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Vor Beginn einer Psychotherapie stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Psychotherapie vollständig, Sie müssen keine Zuzahlung leisten. Sie benötigen keine Überweisung. Die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte ist ausreichend.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinie erfüllt sind. Das wird im Rahmen der ersten 5 Sitzungen (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde bzw. probatorische Sitzungen) in unserer Praxis überprüft. Die Kosten für diese ersten 5 Sitzungen werden ohne vorherigen Antrag in vollem Umfang von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Vor Beginn einer Psychotherapie stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Psychotherapie vollständig, Sie müssen keine Zuzahlung leisten. Sie benötigen keine Überweisung. Die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte ist ausreichend.

Private Krankenkasse
Sie können sich die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen, sofern Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie miteinschließen. Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Da die Gebührenordnung seit dem Jahr 2000 nicht mehr angepasst wurde, rechnen wir im Regelfall den 3,1-fachen Satz für die Einzelsitzung ab. Es kann sein, dass die Kosten durch Ihre Versicherung nicht vollständig übernommen werden, so dass Zuzahlungen Ihrerseits notwendig sind. Auch in der privaten Krankenkasse werden probatorische Sitzungen gewährt, bevor die eigentliche Psychotherapie begonnen wird. Die Anzahl kann, je nach gewähltem Tarif, variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher schon vor dem Erstgespräch über die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung und bringen Sie diese Informationen zum Erstgespräch mit.
Sie können sich die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen, sofern Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie miteinschließen. Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Da die Gebührenordnung seit dem Jahr 2000 nicht mehr angepasst wurde, rechnen wir im Regelfall den 3,1-fachen Satz für die Einzelsitzung ab. Es kann sein, dass die Kosten durch Ihre Versicherung nicht vollständig übernommen werden, so dass Zuzahlungen Ihrerseits notwendig sind. Auch in der privaten Krankenkasse werden probatorische Sitzungen gewährt, bevor die eigentliche Psychotherapie begonnen wird. Die Anzahl kann, je nach gewähltem Tarif, variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher schon vor dem Erstgespräch über die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung und bringen Sie diese Informationen zum Erstgespräch mit.

Beihilfe
Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten für die Psychotherapie von der Beihilfe übernommen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren entspricht im Wesentlichen den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es kann sein, dass die Kosten für eine Psychotherapie nicht vollständig von der Beihilfe übernommen werden, so dass Zuzahlungen Ihrerseits notwendig sind. Am besten erkundigen Sie sich schon vor dem Erstgespräch bei der Beihilfe über die Kostenübernahme und bringen Sie diese Informationen bitte zum Erstgespräch mit.
Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten für die Psychotherapie von der Beihilfe übernommen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren entspricht im Wesentlichen den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es kann sein, dass die Kosten für eine Psychotherapie nicht vollständig von der Beihilfe übernommen werden, so dass Zuzahlungen Ihrerseits notwendig sind. Am besten erkundigen Sie sich schon vor dem Erstgespräch bei der Beihilfe über die Kostenübernahme und bringen Sie diese Informationen bitte zum Erstgespräch mit.

Selbstzahler
Sie können die Kosten einer Psychotherapie auch selbst tragen. Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort begonnen werden und die Formalitäten für die Krankenkasse entfallen. Die Psychotherapie wird bei der Krankenkasse oder ähnlichen Institutionen nicht aktenkundig. Die Kosten werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet, wie bei Privatpatient*innen, in der Regel mit dem 3,1-fachen Satz für die Einzelsitzung. Die Kosten für eine Psychotherapie können Sie als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend machen.
Sie können die Kosten einer Psychotherapie auch selbst tragen. Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort begonnen werden und die Formalitäten für die Krankenkasse entfallen. Die Psychotherapie wird bei der Krankenkasse oder ähnlichen Institutionen nicht aktenkundig. Die Kosten werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet, wie bei Privatpatient*innen, in der Regel mit dem 3,1-fachen Satz für die Einzelsitzung. Die Kosten für eine Psychotherapie können Sie als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend machen.


